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Angler-Regelungen

Liebe Gäste!

Im Namen meiner Kollegen kann ich versprechen, dass wir alles versuchen werden, Ihre Erholung erfreulich und reibungslos zu gestalten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die untenstehend verfassten allgemeinen Angler-Regelungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Herzlichen Dank: Csaba Szabo, Geschäftsführer



ANGEL-REGELUNGEN

1. Die Gäste unseres Angelpark müssen ihre Fahrzeuge auf dem ausgewiesenen Parkplatz abstellen, den wir kostenlos bereitstellen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Fahrzeuge. Auf dem Parkplatz sind Videokameras installiert.
2. Geangelt werden kann innerhalb der am Angler-Laden ausgewiesenen Öffnungszeiten, nach Erwerb einer Eintrittskarte sowie mit einem gültigen staatlichen Jahres- oder Touristen-Anglerschein, nach Anmeldung im Angler-Laden. Angler, die ohne Anmeldung ihren Platz einnehmen (Regenunterstellplatz, Steg oder Anglerplatz), können für den jeweiligen Tag dem Park verwiesen werden oder müssen 5.000 Ft Strafe bezahlen!
3. Der Angelpark muss innerhalb von 15 Minuten nach Schließung des Parks verlassen werden, ansonsten werden 1.500 Ft Strafe fällig!
4. Der Angler hat unaufgefordert die Pflicht zum An- und Abmelden sowie zum Vorzeigen seines Gepäcks. Der Angler erhält bei der Anmeldung ein nummeriertes Schild, das er an seinem Anglerplatz gut sichtbar aufstellen muss. Dafür muss er seinen Anglerschein abgeben, den er bei Abgabe des Schildes zurückbekommt.
5. Der Angler muss ohne Aufforderung beim Verlassen die Rutentaschen, Eimer, Kühltaschen und größere Taschen dem zuständigen Mitarbeiter vorzeigen. Der Fischwärter ist berechtigt, die Ausrüstung und das Fahrzeug des Anglers zu durchsuchen!
6. Der Angler darf die Stege und Regenunterstellplätze in der Reihenfolge der Ankunftszeit kostenlos nutzen.
7. Der Müll muss in den auf dem Park befindlichen Mülleimern gesammelt werden. Für hinterlassenen Müll muss der Angler 5.000 Ft Strafe fällig!
8. Für Schäden, die der Angler an im Angelpark befindlichen Gegenständen oder an der Bepflanzung vorsätzlich herbeiführt, haftet der Angler!
9. Erwachsene dürfen mit maximal 2 Ruten und je 2 Haken pro Rute gleichzeitig angeln. Personen unter 18 dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit maximal 1 Rute und 1 Haken gleichzeitig ohne den Extra-See angeln. Kostenlos angeln für Personen unter 14 nur Posenangeln. Selbstverständlich dürfen mehrere Ruten in der Ausrüstung mitgenommen werden.
10. Die gefangenen Fische müssen schonend behandelt werden. Fische müssen mit einem Kescher aus dem Wasser gezogen werden! Es ist verboten, in die Kiemen der Fische zu fassen oder dem Fisch eine anderweitige Verletzung zuzuführen! Verwundete Fische (zB. Zu tief verschluckte Haken) müssen behalten und beim Fischwärter abgegeben werden!
11. Fische, die der Angler behalten möchte, müssen lebend in einem Kescher aufbewahrt werden. Fische aus dem Kescher dürfen nicht mehr zurück in den See entlassen werden! Nach Beendigung des Angelns müssen die Fische dem Fischwärter vorgezeigt und nach der Wiegung je nach Tagespreis bezahlt werden.
12. Unverletzte Fische, die der Angler nicht behalten möchte, müssen direkt nach dem Fang vorsichtig wieder in den See zurückgelegt werden.
13. Alle in den beiden Extra-Seen gefangene Karpfen über 5 kg müssen nach der Wunddesinfektion zurück in den See entlassen werden!
14. Gefangene Raubfische müssen mitgenommen werden! Mit Ausnahme von Welsen über 5 kg, aber diese müssen dem Fischwärter vorgezeigt werden!
15. Mit einer Normal-Eintrittskarte kann auf dem Großen See, dem Kanalsee und dem Brachsen See geangelt werden. Mit einer Extrakarte kann auf allen Seen geangelt werden. Mit einer Nachmittagskarte erlaubt zum Angeln ab 14 Uhr bis zum Ende unserer Öffnungszeiten. Diese Karte kann von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen erworben werden.
16. Auf dem 40 ha großen See ist das Angeln seit dem 1. Januar 2019 aus Fisch-Gesundheitsgründen nur noch mit einer organisierten Veranstaltung erlaubt, ansonsten ist es verboten!
17. Der Erwerb einer Eintrittskarte befähigt eine Person zum Angeln sowie eine Begleitperson zum kostenlosen Aufenthalt im Angelpark! Jede weitere erwachsene Begleitperson muss eine Begleitkarte erwerben, die in der Sommersaison gleichwertig zur Strandkarte ist.
18. Auf beiden Extra-Seen ist die Nutzung einer Karpfenwiege verpflichtend. Diese kann bei Bedarf im Anglerladen kostenlos ausgeliehen werden.
19. Um die Unversehrtheit der Fische zu gewährleisten, dürfen nur Haken ohne Widerhaken verwendet werden auf beiden Extra-Seen.
20. Der Einsatz von Feederbooten ist verboten!
21. Im gesamten Angelpark ist das Spinnfischen verboten! Beim Raubfischen sind nur auf dem Angelpark gefangene Köderfische erlaubt, aus Fisch-Gesundheitsgründen sind Köderfische aus anderen Gewässern verboten!
22. Das Putzen der gefangenen Fische ist auf dem gesamten Angelpark verboten!
23. Haustiere sind auf dem Angelpark erlaubt. Hunde müssen angeleint werden!
24. Der Betreiber des Angelparks kann Anglerwettbewerbe ausrichten. Sie erhalten aktuelle Informationen zu den Anglerwettbewerben in unserem Angler-Laden. Während des Wettbewerbs dürfen zur Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufes nur die Teilnehmer des Wettbewerbs auf dem jeweiligen See angeln! Angler, die sich dem widersetzen, müssen das Wettbewerbsareal verlassen!
25. Es gibt keine Möglichkeit zum Nachtangeln.
26. In den Angler-Seen ist das Baden verboten!
27. Feuer ist verboten!
28. Mit dem Kauf der Geländegenehmigung erkennt der Angler die Angler-Regeln an!